Unerwünschte Untermieter – der Schimmelpilz

Natürlich möchte jeder Immobilieninteressent sicher sein, dass  er mit dem Haus zusammen keine lästigen Mitbewohner wie Schimmelpilze oder Holzbock geliefert bekommt. Mit bloßem Auge kann ein Laie die ersten Anzeichen für versteckten Schimmel an Wänden und Fensterecken häufig nicht erkennen, auch wenn sich gerade in der kalten Jahreszeit Hinweise zeigen. Häufig fällt ein möglicher Schimmelpilzbefall durch einen erdigen, modrigen Geruch, der auf feuchte Wände hindeutet, auf. Mit der entsprechenden Technologie können Immobiliensachverständige auch versteckte Nester während einer Bewertung der Immobilie schnell aufstöbern.

Natürlich ist ein Schimmelpilzbefall nicht unbedingt ein Grund, sich gegen den Kauf einer gewünschten Immobilie zu entscheiden. Um jedem Schimmelpilz das Vergnügen an seiner Untermieterschaft zu verderben, genügt es häufig bereits richtig zu lüften und zu heizen. Meist ist der Schimmel aber nur ein Zeichen für größere Probleme der Immobilie, die der Immobiliensachverständige dadurch aufdecken kann. Auslöser können Feuchtigkeitsschäden durch Schäden im Dachbereich, Mauerwerksschäden oder defekte Wasserleitungen sein. Durch diese würde der Immobilienwert selbstredend gemindert, da enorme Sanierungskosten auf den Käufer zukommen können.

Schimmelpilz manchmal kein Hinderungsgrund

Ob der Schimmelpilzbefall, welcher durch nährstoffreiche Zellulose und ein feucht-warmes Raumklima begünstigt wird, ein behebbares, vorübergehendes Problem darstellt, kann der Immobiliensachverständige im Rahmen einer Immobilienbewertung feststellen. Einen idealen Nährboden bieten insbesondere tapezierte Wände. Denn die begehrte Zellulose befindet sich sowohl in der Tapete als auch im Tapetenkleister. Doch auch in Holz, Gipskarton und Silikon ist Zellulose enthalten. Für den Immobiliensachverständigen sind exponierte Flächen, an denen sich durch Kondensation Feuchtigkeit bilden kann, Stellen, denen bei der Begutachtung besondere Beachtung geschenkt werden muss.

Der Käufer muss allerdings auf den Kauf einer in geringem Maße von Schimmel befallenen Immobilie nicht in jedem Fall verzichten. Häufig lässt sich mit der richtigen Raumluftzirkulation und anderen geeigneten Maßnahmen ausmerzen. Über das Ausmaß eines Schimmelpilzbefall gibt ein Immobiliengutachten vom Immobiliensachverständigen Auskunft.

Jedoch kann ein Schimmelpilzbefall auch so drastisch sein, dass betroffene Bauteile komplett entfernt werden müssen. Eine komplette Abtragung von Putz und anderen Baumaterialien wäre dann notwendig, um sowohl die unsichtbare Schimmelpilzherde als auch offen zu Tage tretende Untermieter zu bekämpfen. Dies kann zu enormen Kosten führen. In solchen Fällen wird der Immobiliensachverständige natürlich von einem Kauf der Immobilie abraten.

Mit speziellen Messgeräten kann der Immobiliensachverständige die Wandfeuchtigkeit bestimmen und kann gegebenenfalls auch Proben entnehmen. Die Analyse kann eine gute Entscheidungshilfe sein, denn grundsätzlich handelt es sich bei Schimmelpilzbefall um ein ernst zu nehmendes Problem. Schließlich können gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgelöst werden, weshalb bei extremem Befall eine Grundsanierung der Immobilie nach sich ziehen wird. Der Immobiliensachverständige kann in diesem Fall von einem Kauf der Immobilie nur abraten.