Bauschäden – Wertminderung bei älteren Immobilien

Immobilieneigentümer, Makler und Immobiliensachverständige werden ständig mit Bauschäden konfrontiert. In den 1960er und 1970er Jahren erbaute Immobilien zeigen erst heute ihre echten Mängel. Diese Immobilien wurden in der Regel nämlich nur notdürftig repariert und saniert. Bei Gebäuden aus dieser Ära müssen Immobiliengutachter darauf hinweisen, dass umfangreiche Sanierungsmaßnahmen und Generalinstandsetzungen notwendig sein werden, da häufig Baumängel zu verzeichnen sind.

Bei diesen älteren Immobilien handelt es sich vielfach um Schäden, die sich aus einer sparsamen Bauweise sowie unzureichenden Kontrollen während der Bauphase ergeben. Diese Bauschäden sind grundsätzlich erst durch eine genaue Begutachtung durch den Immobiliensachverständigen erkennbar. Daher stellen Themen wie feuchte Keller, Schimmel, Kondenswasser und Schäden am Außenputz sind für Immobiliengutachter daher sehr relevant.

Wohnanlagen aus den 1970er Jahren müssen besonders genau überprüft werden, da häufig Stahlskelettkonstruktionen verwendet wurden, die mit Mineralfasermatten gedämmt und mit vorgehangenen Faserzementplatten als Außenfassade versehen wurden. Die Fenster wurden in diesen Jahren meist nicht mit Doppelverglasung ausgestattet und die Wärmedämmung entsprach in keiner Weise den heutigen Standards. Der Immobiliensachverständige muss bei einer Begutachtung von älteren Immobilien all diese Kriterien selbstredend berücksichtigen.

Auf Dachflächen haben mehr als 30 Jahre Witterungseinflüsse ihre Spuren hinterlassen. Spröde Risse und Bitumenbahnen sorgen dafür, dass Wasser ins Mauerwerk gelangen kann. Dies führt dazu, dass der Immobiliengutachter eine Wertminderung deklarieren muss. Insbesondere Erdgeschosse, Dachgeschosse und Keller zeigen sich bei Altbauten immer als Paradies für Fehlerquellen, die der Immobiliensachverständige berücksichtigen muss.

Bei älteren Immobilien muss allen Kaufinteressenten dazu geraten werden, eine klare Bestandsaufnahme und Begutachtung durch den Immobiliengutachter durchführen zu lassen. Eine ältere Immobilie sollte Raum für Raum in Augenschein genommen werden. Mängel sind häufig nicht mit bloßem Auge zu erkennen, daher sollte immer ein Fachmann hinzugezogen werden. Solche Mängel können nach einem Kauf schließlich zu enormen Sanierungskosten führen. Daher sollte großer Wert auf das Urteil eines Immobiliengutachters gelegt werden, damit die Investition in die Immobilie sich auch lohnt.